ETHIKKODEX
Ethische Normen des brasilianischen Naturismus
Der FBrN - Brasilianischer Verband für Naturismus gibt, um einen ethischen Verhaltensstandard in seinen Mitgliedsgebieten zu garantieren, die folgenden ethischen Normen heraus, die in der außerordentlichen Generalversammlung am 7. Dezember 1996 in Sitio Ibatiporã in Porto Feliz - São Paulo genehmigt wurden :
1. SCHWERER FEHLER
Die nachfolgend aufgeführten, von den Beratungsgremien der Vereine in erster Instanz und vom FBrN-Majorrat in zweiter und letzter Instanz mit einer gewissen Intensität geprüften Verhaltensweisen sind Gründe für den Ausschluss ihrer Beauftragten aus dem gesellschaftlichen Rahmen und die FKK-Bereiche, die von den dem FBrN angeschlossenen Körperschaften verwaltet werden.
01. sexuell vorgebliches Verhalten zeigen und/oder Handlungen sexueller oder obszöner Natur in öffentlichen Bereichen ausführen;
02. Ausübung körperlicher Gewalt als Mittel der Aggression gegenüber anderen;
03. sich betrügerischer Mittel bedienen, um sich oder Dritten Vorteile zu verschaffen;
04. illegale toxische Drogen besitzen oder verwenden;
05. das öffentliche Ansehen des Naturismus oder von FKK-Gebieten zu schädigen.
2. UNANGEMESSENES VERHALTEN
Die nachfolgend aufgeführten Verhaltensweisen, deren Intensität und Wiederholungstäter von den Gremien in der unter Punkt 1 genannten Weise geprüft wurden, stellen Gründe für Verwarnungen, Suspendierungen und Ausschlüsse ihrer Beauftragten aus den sozialen Rahmen und Bereichen dar, die von den dem FBrN angeschlossenen Körperschaften geregelt werden.
01. Durch unangemessene Vorschläge mit sexueller Konnotation zu Zwietracht beitragen;
02. Fotografieren, Aufnehmen oder Filmen anderer Naturisten ohne deren Erlaubnis;
03. Verwenden Sie Tongeräte in einer Lautstärke, die die Ruhe anderer stören könnte, und/oder missachten Sie die vorgeschriebenen Ruhezeiten;
04. Verlegenheit verursachen, indem Sie unangemessene Einstellungen praktizieren;
05. Respektloses oder dauerhaft diskriminierendes Verhalten gegenüber anderen Naturisten oder Besuchern;
06. Müll an ungeeigneten Orten hinterlassen;
07. die Flora und Fauna oder das Image des Naturismus schädigen;
08. Befriedigung physiologischer Bedürfnisse in ungeeigneten Bereichen oder übermäßiger Genuss von alkoholischen Getränken, was andere Naturisten in Verlegenheit bringt;
09. Verwendung von Sitzgelegenheiten im allgemeinen Gebrauch ohne angemessenen Hygieneschutz;
10. Erscheinen Sie gekleidet an exklusiven Orten und zu Zeiten des Nudismus, wobei Frauen während der Menstruation ohne Oberteil toleriert werden.
Die vorliegenden NENB – Ethische Normen des brasilianischen Naturismus – müssen an öffentlichen und sichtbaren Orten ausgehängt und unter Naturisten und Besuchern der dem FBrN angeschlossenen naturistischen Übungsgebiete verteilt und verbreitet werden.
Geschäftsordnung des Ethikrates
(Genehmigt auf der außerordentlichen Hauptversammlung des XVI. CONGRENAT am 02.02.2019 in Colina do Sol, Taquara, RS)
1. FORMALISIERUNG DER BESCHWERDE
1.1 Der Whistleblower muss die Beschwerde formalisieren, indem er eine E-Mail an den Ethikrat (etica@fbrn.org.br) sendet, aber vorzugsweise die Themen I und II des Formulars „Denunziation Model Council Ethics.dotm“ ausfüllt, das unten verfügbar ist.
1.2 Der Whistleblower muss sich gegenüber dem Ethikrat, optional aber gegenüber dem Whistleblower identifizieren. Daher muss er bei der Einreichung der Beschwerde wählen, ob er von dem Angeklagten in Abschnitt I dieses Formulars identifiziert werden möchte oder nicht.
1.3 Bei Auswahl der Option „nicht anonym“ wird dabei nur der Name erläutert, alle weiteren personenbezogenen Daten wie Telefon, E-Mail etc. wird weggelassen. Bei der Option „anonym“ werden alle Daten weggelassen, einschließlich des Namens des Beschwerdeführers.
1.4 Die Ethikberater führen nach Erhalt der Beschwerde eine gemeinsame Analyse durch, um über ihre Zulässigkeit zu entscheiden, und füllen Punkt III des oben genannten Formulars aus.
2. VOM ETHIKRAT ANGENOMMENE BESCHWERDEN
2.1. Wenn die Beschwerde berechtigt ist, wählen die Ethikberater aus ihrer Mitte den Berichterstatter aus;
2.2. informieren Sie den Präsidenten, Vizepräsidenten, Sekretär und den Vorstand des FBrN per E-Mail über den Eingang der Beschwerde und fügen Sie die Beschwerde als PDF bei.
2.3. Der Berichterstatter sendet eine E-Mail an den Angeklagten per E-Mail (etica@fbrn.org.br), mit Empfangs- und Lesebestätigung, und hängt zwei Dateien an: die Beschwerde im PDF-Format, damit er davon Kenntnis erhält und der Inhalt geschützt wird von Änderungen und die Datei „Defense Model of the Defendant.dotm“, damit er seine Verteidigung schreiben kann.
Wichtig: Die Beschwerde darf nur den Namen des Beschwerdeführers (falls nicht anonym) oder nicht den Namen (falls anonym) enthalten, aber unter keinen Umständen sollten andere personenbezogene Daten des Beschwerdeführers mitgeteilt werden. Daher ist es erforderlich, eine Kopie des Originalformulars anzufertigen und diese Daten zu löschen, bevor sie an die Informationen des Angeklagten gesendet werden.
2.4. Im Text der E-Mail muss der Angeklagte darüber informiert werden, dass er eine Frist von 15 bis 30 Tagen für seine Erklärungen hat, um Material- und/oder Zeugenbeweise als Verteidigungsgegenstand vorlegen zu können und sein Abwesenheitsschweigen einzuführen und Geständnis in Bezug auf die ihm zugerechnete Beschwerde. Somit werden die verfassungsmäßigen Rechte auf umfassende Verteidigung und Widerspruch erfüllt.
2.5. Sobald die Verteidigung eingegangen ist, müssen die Berater den Fall beurteilen. Dazu müssen sie ihn in all seinen Aspekten analysieren, einschließlich der Nichteinhaltung des Statuts, des Ethikkodex und der geltenden Beschlüsse, und zu einem Urteil kommen.
2.6. Der Berichterstatter formalisiert die Entscheidung des Kollegiums im Formular „Modelo Final Opinion Denunziation Council of Ethics.dotm“.
2.7. Sobald der Wortlaut der endgültigen Stellungnahme von den anderen Direktoren genehmigt wurde, muss der Berichterstatter unverzüglich:
a) Informieren Sie die Beteiligten über die Entscheidung des Ethikrates und senden Sie jeweils per E-Mail nur die Datei mit der Stellungnahme des Ethikrates im PDF-Format. Bestätigen Sie in der E-Mail, dass die Parteien eine Frist von 30 Tagen ab der Benachrichtigung haben, um beim FBrN Major Council Berufung einzulegen, wenn sie mit der Entscheidung des Ethikrates nicht einverstanden sind.
b) Leitet den gesamten Vorgang im PDF (Denunziation, Verteidigung und abschließende Stellungnahme des Ethikrates) per E-Mail an den Präsidenten, Vize, Sekretär und Großen Rat des FBrN weiter.
2.8. Das FBrN-Sekretariat muss zwei Schritte unternehmen:
a) den gesamten Prozess einreichen;
b) Benachrichtigen Sie per E-Mail alle angeschlossenen FKK-Einheiten, um der Entscheidung des Rates Folge zu leisten. Dazu müssen Sie das Formular „Restriction.doc“ ausfüllen.
3. BESCHWERDEN ALS UNBEGRÜNDET GELTEN
3.1 Wenn unbegründet, formalisieren die Ethikberater die Entscheidung des Kollegialorgans, indem sie aus ihrer Mitte wählen, wer der Berichterstatter der Beschwerde sein wird, der für das Verfassen des endgültigen Gutachtens verantwortlich ist (Punkt III des Formulars „Muster für die endgültige Stellungnahme des Beschwerderates Ethik .dotm“).
3.2 Sobald die vom berichtenden Mitglied verfasste abschließende Stellungnahme fertig ist, analysieren, ändern (falls erforderlich) und genehmigen die anderen Mitglieder.
3.3 Nach Abschluss der Analyse- und abschließenden Stellungnahmephase unternimmt der Berichterstatter zwei Schritte:
a) informiert den Beschwerdeführer per E-Mail über die Nichtannahme der Beschwerde und sendet die abschließende Stellungnahme des Ethikrates im PDF-Format anbei. Ihm mitteilen, dass er eine Frist von 30 Tagen ab der Benachrichtigung hat, um beim FBrN Major Council Berufung einzulegen.
b) leitet per E-Mail sowohl die Beschwerde als auch die endgültige Stellungnahme im PDF-Format an den Präsidenten, den Vize, den Sekretär und den Major Council des FBrN weiter.
4. EINREICHUNG EINER BESCHWERDE DURCH DIE PARTEIEN BEIM HÖHEREN RAT
4.1 Wie bereits erwähnt, haben sowohl der Beschwerdeführer als auch der Angeklagte das Recht, innerhalb einer Frist von bis zu 30 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung beim Generalrat Berufung gegen eine Entscheidung des Ethikrates einzulegen.
4.2 Der Einspruch kann per E-Mail an den Generalrat (conselhomaior@fbrn.org.br) formalisiert werden, vorzugsweise jedoch durch Ausfüllen des Formulars „Modelo Recurso Ethics Ethics Council Maior.dotm“, das auf der Website des Verbands verfügbar ist.
4.3 Die Mitglieder des Senior Counsel wählen untereinander den Berichterstatter des Prozesses, der 30 Arbeitstage Zeit hat, um die Stellungnahme zu formulieren, die in der Form „Model Final Opinion Appeal Board of Directors.dotm“ verfasst sein muss. Dazu sind folgende Schritte notwendig:
a) den Ethikrat, das Präsidium, das Vizepräsidium und das Sekretariat des FBrN per E-Mail über den Eingang des Einspruchs zu informieren und den eingereichten Einspruch als PDF beizufügen;
b) Planen Sie ein Treffen mit dem Ethikrat, um mehr über den Prozess zu erfahren;
c) Ein Treffen mit den anderen Mitgliedern des Major Council anberaumen, um eine endgültige Stellungnahme zu der eingereichten Berufung abzugeben;
d) Mitteilung an alle Beteiligten per E-Mail über die Entscheidung des Höheren Rates in Bezug auf die Beschwerde, dh ob die Entscheidung des Ethikrates aufrechterhalten werden soll oder nicht. Dazu müssen Sie der E-Mail sowohl den Einspruch als auch die endgültige Stellungnahme des Generalrats im PDF-Format beifügen.
e) Senden Sie den gesamten Vorgang – Berufung + endgültige Stellungnahme des Vorstands, als PDF an das FBrN-Sekretariat zur Ablage und anderen erforderlichen Maßnahmen.
5. ALLGEMEINE RICHTLINIEN
5.1 Der Berichterstatter muss alle Beteiligten (Beschwerdeführer, Präsidium, Vizepräsidium, Großer Rat der beschuldigten Region und FBrN-Sekretariat) per E-Mail über das Verfahren in jeder neuen Phase des Verfahrens bis zu dessen Abschluss informieren.
5.2 Die gesamte Bearbeitung von Nachrichten über die Beschwerde und den Vorgang erfolgt mit dem Zusatz VERTRAULICH – für die beschränkte Kenntnis der Empfänger.
5.3 Der Ethikberater ist in dem Verfahren, in dem er als Berichterstatter fungiert, für die Einhaltung aller Schritte dieser internen Vorschriften verantwortlich.
5.4 Das FBrN-Sekretariat muss allen angeschlossenen FKK-Einheiten mindestens einmal im Jahr, aber zwingend bei neuen Vorkommnissen, eine E-Mail mit der Liste der Personen und den jeweiligen Gründen für die Beschränkung der Teilnahme und Teilnahme am FKK schicken Veranstaltungen. Dazu müssen Sie das Formular „Einschränkung.doc“ verwenden, das in der PDF-Erweiterung gesendet werden muss, um Änderungen daran zu vermeiden.
HINWEIS
Zum besseren Verständnis der verschiedenen Phasen dieser internen Verordnung wurden zwei Flussdiagramme erstellt: Flussdiagramm des Beschwerdeverfahrens bzw. des Berufungsverfahrens beim Obersten Rat, die Teil dieses Dokuments sind.
Die hier erwähnten Flussdiagramme und Muster der Standardanforderungen können direkt auf der Website der Brasilianischen Föderation für Naturismus über die Schaltfläche unten aufgerufen werden:
Quelle: Brasilianischer Verband für Naturismus (https://www.fbrn.org.br/)